Presseschau: Für Sie gelesen - Risiko von Legionellen mit der richtigen Warmwassertemperatur mindern. Sparen ist sinnvoll, aber bitte nicht am falschen Ende. Gerade jetzt in den Sommermonaten regeln wieder viele Menschen ihre Warmwassertemperatur herunter. Schließlich braucht man es zum Duschen im Sommer ja gar nicht so warm, denken viele. Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt davor, hier zu sparen. Denn in lauwarmen und wenig benutzten Wasserleitungen ist das sonst so gut kontrollierte Lebensmittel Wasser anfällig für Keime, wie etwa die schwere Lungenentzündungen auslösenden, mitunter tödlichen Legionellen. Sie geraten jeden Sommer in die Schlagzeilen. Legionellen können sich auch im häuslichen Leitungsnetz ausbreiten, etwa während der großen Ferien im Sommer, wenn das Wasser mitunter wochenlang lauwarm in den Rohren steht. ________________________________________________________________________ Werbeplatz: Hier könnte Ihre Laboranzeige stehen. ________________________________________________________________________ Was Legionellen gar nicht mögen, das sind Temperaturen über 70 Grad. Der VPB empfiehlt deshalb, die Wassertemperaturen im Alltag bei mindestens 55 Grad oder mehr zu halten und die Leitungen nach längerer Abwesenheit erst einmal gründlich mit heißem Wasser durchzuspülen, bevor es wieder zum Trinken benutzt wird. Sicher sind übrigens auch niedrige Temperaturen. In zehn Grad kaltem Wasser gedeihen Legionellen nicht. Und mit dieser Temperatur kommt das Lebensmittel Wasser trinkfrisch aus der heimischen Leitung. Vorausgesetzt, sie ist ordnungsgemäß verlegt. Quelle: http://www.immobilien-newsticker.de
Mittwoch, 16. Mai 2012
Achtung: Legionellengefahr
Presseschau: In den nächsten Monaten werden sich viele Vermieter wundern, wenn Sie von den regionalen Ordnungsbehörden unter Fristsetzung dazu aufgefordert werden, die vorgeschriebene Bescheinigung über die Legionellenprüfung des Rohrsystems einzureichen. We erst dann ein Labor mit der Prüfung beauftragt wird sich wohl hinten anstellen müssen und wird die vorgegebenen Fristen kaum einhalten können. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige könnte die Folge sein. Reinhard Göddemeyer
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