Montag, 24. September 2012

Das Virus, das man zu Recht "den Killer" nennt


Kaum ein Erreger ist so tödlich wie das Ebola-Virus: Zurzeit wütet es in der Demokratischen Republik Kongo. Nur mit strikten Schutzmaßnahmen können weitere Todesopfer verhindert werden.

WHO: SARS-ähnlicher Virus bei erkranktem Mann in L...


London (Reuters) - In Großbritannien haben Ärzte nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO bei einem Mann einen Virus entdeckt, der dem SARS-Virus ähnelt, an dem 2002/03 weltweit 800 Menschengestorben waren.
Der 49-Jährige werde derzeit in London behandelt, teilte die WHO am Sonntag über ihr Globales Warnsystem mit. Tests hätten bestätigt, dass er an einem neuartigem Corona-Virus erkrankt sei. Ein britischer Lungen-Experte erklärte, nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse gehe von dem Virus wohl keine große Gefahr für die Öffentlichkeit aus.
Quelle / Volltext reuters

Montag, 27. August 2012

Mittwoch, 23. Mai 2012

Keime im Trinkwasser ?

Unser Trinkwasser ist von allerhöchster Qualität - so sind in der Regel die Aussagen der regionalen Wasserwerke.

Die Gefahr droht aber von Coliforme Keimen, von Mikroorganismen wie Enterobacteriaceae, Yersinien, Salmonellen, Legionellen, Clostridium perfringens (einschließlich Sporen) Pseudomonas aeruginosa, Enterokokken (Fäkalstreptokokken), Escherichia coli (E.coli),

Die Wahrheit ist daher jedoch, dass die installierten Filteranlagen technisch gar nicht darauf eingerichtet sind, Viren und Keime herauszufiltern. Und was durch Filter nicht gefiltert wird ist demnach auch nicht vorhanden.

Die Wahrheit ist jedoch, dass Tag für Tag ungeheure Mengen von menschlichen Exkrementen wie auch von nicht benutzten Arzneimitteln durch die Toiletten entsorgt werden, dass die Landwirtschaft die mit multiresistenten Keimen verseuchte Gülle auf die Felder ausbringt, von wo aus die Keime ins Grundwasser und über den Weg der Trinkwassergewinnung in unserem Trinkwasser landen.

Da sehr viele Menschen resistente Keime in sich tragen, ohne akut daran zu erkranken, kommen auch über den Weg der Ausscheidung diese Keime in den Wasserkreislauf.

Die führenden Biochemiker warnen seit langem davor - aber laut den verantwortlichen der Wasserversorger ist unser Trinkwasser ja von höchster Qualität !!!

In zahlreichen Untersuchungen wurde auf die Gefährlichkeit des verkeimten Trinkwassers hingewiesen, sehen sie hier dazu die Berichterstattung der Sender:

www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517006?s=Keime+

MRSA die unsichtbare Gefahr

Mikroorganismen im Trinkwasser

Mittwoch, 16. Mai 2012

VUP kritisiert Neuregelung zur externen Probenahme nach Trinkwasserverordnung

Presseschau: Wer darf Proben ziehen ? VUP kritisiert Neuregelung zur externen Probenahme nach Trinkwasserverordnung Reinhard Göddemeyer ___________________________________________________________________________________
Presseschau: Für Sie gelesen - Zur "Externen Probenahme nach Trinkwasserverordnung" (TrinkwV) hat sich jetzt der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien positioniert. Nach eingehender verbandsinterner Diskussion innerhalb seiner Projektgruppe "Probenahme nach TrinkwV" wurde ein entsprechendes Dokument am 30.04.2012 beschlossen und veröffentlicht. Mehrfach hatte der Verband in der Vergangenheit seine Kritik an der mit der Neufassung der TrinkwV (2011) eingetretenen Situation vorgetragen. Ein Rückschrittes in der Qualität der gesetzlich verordneten Trinkwasseruntersuchungen im Zusammenhang mit dem Einsatz externer Probenehmer sei zu befürchten. Die fachgerechte Probenahme ist ein wesentlicher Bereich und die Voraussetzung für die qualitätsgerechte Trinkwasserüberwachung. Ohne berufliche Voraussetzungen könne sich in Deutschland gegenwärtig jeder in einer eintägigen Veranstaltung zum Probenehmer ausbilden lassen. Dabei sind die Inhalte der Schulungen zwar vorgegeben, die Kompetenz der Schulungsanbieter, die letztlich auch die Qualifikation prüfen und bescheinigen, wird jedoch weder definiert noch überwacht. Die Regelungen des Gesetzes, vor allem aber der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) als Kompetenzfeststellungsbehörde seien hier gegenwärtig nicht ausreichend, um die Qualität im Sinne des Verbraucherschutzes sicherzustellen, so der VUP, dem der weitaus überwiegende Teil der in Deutschland niedergelassenen unabhängigen Trinkwasseruntersuchungsstellen angehören. Besonders gravierend werde dieses Problem, da sich gegenwärtig Unternehmen auf dem Markt positionieren, die als Kunden der Betreiber von Versorgungsanlagen Probenehmer selbst ausbilden ohne über ein eigenes fachkompetentes Labor zu verfügen und dann einen Handel mit Trinkwasserproben betreiben. Hier stellt der Verband die Unabhängigkeit der Analysenhändler und deren Probenehmer in Frage. Der Verband stellt sich nicht gegen die Existenz derartiger Unternehmungen, erwartet jedoch, dass diese wie jedes zugelassene Labor auch, für die Probenahme amtlich akkreditiert sein müssen oder dass deren Probenehmer mit nachweislich ausreichender Qualifikation als Mitarbeiter in das Qualitätssicherungssystem des analysierenden akkreditierten Labors einzubinden sind. Quelle: http://www.analytik-news.de

3 Liter im Rohr oder 400 Liter im Speicher?

3 Liter im Rohr-System ??? ___________________________________________________________________________________ Die Verpflichtung zur Überprüfung auf Legionellen trifft alle Hausbesitzer, die einen Boiler zur zentralen Warmwasserbereitung mit mehr als 400 Litern Speicherinhalt betreiben. Bei weniger als 400 Litern ist der Hausbesitzer aber noch längst nicht von der Prüfpflicht befreit, denn es gilt auch noch zusätzlich eine 3 Liter Regel: Wer 3 Liter oder mehr im Rohrsystem (Warmwasserrohrsystem)hat muss das ganze System ebenfalls prüfen lassen. Er gilt dann mit dem System auch als Grossanlage, die dem Gesundheitsamt gemeldet werden muss ! ___________________________________________________________________________________ Das Gesundheitsamt ist von der Existenz der Anlage zu informieren. ___________________________________________________________________________________ Die Beprobung hat wie folgt zu erfolgen: ___________________________________________________________________________________ Probe 1: Eine Probe ist an der Stelle zu entnehmen, wo das erhitzte Wasser aus dem Speicher ausstritt. (Vorlauf) Hier ist, falls noch nicht vorhanden, extra zu diesem Zweck eine Entnahmehahn einzubauen. ___________________________________________________________________________________ Probe 2: Eine Probe ist an der Stelle zu entnehmen, wo das Wasser wieder in den Speicher eintritt. (Rücklauf).Hier ist, falls noch nicht vorhanden, extra zu diesem Zweck eine Entnahmehahn einzubauen. ___________________________________________________________________________________ Probe 3: Probeentnahme am Ende der Steigleitungen, z.B. am Warmwasserentnahmehahn im Dachgeschoss. (Je vorhandenem Steigestrang ist 1 Probe zu ziehen.) ___________________________________________________________________________________ Probe 4: Probeentnahme am Ende eines Seitenstrangs, z.B. im Hotel im letzten Zimmer eines Flures ___________________________________________________________________________________ Je nach Gebäudeart und je nach vorhandener Warmwasserverteilungstechnik müssen also mehrere Proben gezogen und untersucht werden. ___________________________________________________________________________________ Bei Untersuchngskosten von 50 EURO je Probe kommen die entsprechenden Gesamtsummen zusammen. ___________________________________________________________________________________ Die Untersuchungsergebnisse müssen immer an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben werden. ___________________________________________________________________________________ Für den Fall, daß Legionellen befundet wurden sind Sanierungsmassnahmen für das Warmwasseraufbereitungssystem zwingend erforderlich. ___________________________________________________________________________________

Video-Legionellen im Trinkwasser

Video: So geht es

Video

Video

Achtung: Legionellengefahr

Presseschau: In den nächsten Monaten werden sich viele Vermieter wundern, wenn Sie von den regionalen Ordnungsbehörden unter Fristsetzung dazu aufgefordert werden, die vorgeschriebene Bescheinigung über die Legionellenprüfung des Rohrsystems einzureichen. We erst dann ein Labor mit der Prüfung beauftragt wird sich wohl hinten anstellen müssen und wird die vorgegebenen Fristen kaum einhalten können. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige könnte die Folge sein. Reinhard Göddemeyer _________________________________________________________________________________
Presseschau: Für Sie gelesen - Risiko von Legionellen mit der richtigen Warmwassertemperatur mindern. Sparen ist sinnvoll, aber bitte nicht am falschen Ende. Gerade jetzt in den Sommermonaten regeln wieder viele Menschen ihre Warmwassertemperatur herunter. Schließlich braucht man es zum Duschen im Sommer ja gar nicht so warm, denken viele. Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt davor, hier zu sparen. Denn in lauwarmen und wenig benutzten Wasserleitungen ist das sonst so gut kontrollierte Lebensmittel Wasser anfällig für Keime, wie etwa die schwere Lungenentzündungen auslösenden, mitunter tödlichen Legionellen. Sie geraten jeden Sommer in die Schlagzeilen. Legionellen können sich auch im häuslichen Leitungsnetz ausbreiten, etwa während der großen Ferien im Sommer, wenn das Wasser mitunter wochenlang lauwarm in den Rohren steht. ________________________________________________________________________ Werbeplatz: Hier könnte Ihre Laboranzeige stehen. ________________________________________________________________________ Was Legionellen gar nicht mögen, das sind Temperaturen über 70 Grad. Der VPB empfiehlt deshalb, die Wassertemperaturen im Alltag bei mindestens 55 Grad oder mehr zu halten und die Leitungen nach längerer Abwesenheit erst einmal gründlich mit heißem Wasser durchzuspülen, bevor es wieder zum Trinken benutzt wird. Sicher sind übrigens auch niedrige Temperaturen. In zehn Grad kaltem Wasser gedeihen Legionellen nicht. Und mit dieser Temperatur kommt das Lebensmittel Wasser trinkfrisch aus der heimischen Leitung. Vorausgesetzt, sie ist ordnungsgemäß verlegt. Quelle: http://www.immobilien-newsticker.de

Legionellen-online

Legionellen __________________________________________________________________________________ Für viele Verantwortliche von Trinkwasserinstallationen bringt die Änderung der Trinkwasserverordnung neue Aufgaben. Jetzt wurde erstmals die Untersuchung von Trinkwasserinstallationen auf Legionellenbefall gesetzlich verankert. Mit Hilfe der nachfolgenden Grafik können Sie schnell feststellen, ob Sie die Untersuchungspflicht betrifft.
Trifft Sie die Untersuchungspflicht, so sind Sie auch zur Anzeige der Anlage beim Gesundheitsamt verpflichtet. Wird Wasser ausschließlich mit Durchlauferhitzern erwärmt, bzw. sind keine Anlagen, die Wasser vernebeln (Duschen etc.) im Objekt vorhanden, treffen die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung nicht zu. Die Anlagen müssen dann weder untersucht, noch beim Gesundheitsamt gemeldet werden.