Mittwoch, 16. Mai 2012

Legionellen-online

Legionellen __________________________________________________________________________________ Für viele Verantwortliche von Trinkwasserinstallationen bringt die Änderung der Trinkwasserverordnung neue Aufgaben. Jetzt wurde erstmals die Untersuchung von Trinkwasserinstallationen auf Legionellenbefall gesetzlich verankert. Mit Hilfe der nachfolgenden Grafik können Sie schnell feststellen, ob Sie die Untersuchungspflicht betrifft.
Trifft Sie die Untersuchungspflicht, so sind Sie auch zur Anzeige der Anlage beim Gesundheitsamt verpflichtet. Wird Wasser ausschließlich mit Durchlauferhitzern erwärmt, bzw. sind keine Anlagen, die Wasser vernebeln (Duschen etc.) im Objekt vorhanden, treffen die Bestimmungen der Trinkwasserverordnung nicht zu. Die Anlagen müssen dann weder untersucht, noch beim Gesundheitsamt gemeldet werden.

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