Unser Trinkwasser ist von allerhöchster Qualität - so sind in der Regel die Aussagen der regionalen Wasserwerke.
Die
Gefahr droht aber von Coliforme Keimen, von Mikroorganismen wie
Enterobacteriaceae, Yersinien, Salmonellen, Legionellen,
Clostridium perfringens (einschließlich Sporen) Pseudomonas
aeruginosa, Enterokokken (Fäkalstreptokokken), Escherichia coli
(E.coli),
Die Wahrheit ist daher jedoch, dass
die installierten Filteranlagen technisch gar nicht darauf eingerichtet
sind, Viren und Keime herauszufiltern. Und was durch Filter nicht
gefiltert wird ist demnach auch nicht vorhanden.
Die
Wahrheit ist jedoch, dass Tag für Tag ungeheure Mengen von menschlichen
Exkrementen wie auch von nicht benutzten Arzneimitteln durch die
Toiletten entsorgt werden, dass die Landwirtschaft die mit
multiresistenten Keimen verseuchte Gülle auf die Felder ausbringt, von
wo aus die Keime ins Grundwasser und über den Weg der
Trinkwassergewinnung in unserem Trinkwasser landen.
Da
sehr viele Menschen resistente Keime in sich tragen, ohne akut daran zu
erkranken, kommen auch über den Weg der Ausscheidung diese Keime in den
Wasserkreislauf.
Die führenden Biochemiker warnen seit langem davor - aber laut den verantwortlichen der Wasserversorger ist unser Trinkwasser ja von höchster Qualität !!!
In
zahlreichen Untersuchungen wurde auf die Gefährlichkeit des verkeimten
Trinkwassers hingewiesen, sehen sie hier dazu die Berichterstattung der
Sender:
www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517006?s=Keime+
MRSA die unsichtbare Gefahr
Mikroorganismen im Trinkwasser
Mittwoch, 23. Mai 2012
Mittwoch, 16. Mai 2012
VUP kritisiert Neuregelung zur externen Probenahme nach Trinkwasserverordnung
Presseschau: Wer darf Proben ziehen ? VUP kritisiert Neuregelung zur externen Probenahme nach Trinkwasserverordnung Reinhard Göddemeyer
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Presseschau: Für Sie gelesen - Zur "Externen Probenahme nach Trinkwasserverordnung" (TrinkwV) hat sich jetzt der Deutsche Verband Unabhängiger Prüflaboratorien positioniert. Nach eingehender verbandsinterner Diskussion innerhalb seiner Projektgruppe "Probenahme nach TrinkwV" wurde ein entsprechendes Dokument am 30.04.2012 beschlossen und veröffentlicht. Mehrfach hatte der Verband in der Vergangenheit seine Kritik an der mit der Neufassung der TrinkwV (2011) eingetretenen Situation vorgetragen. Ein Rückschrittes in der Qualität der gesetzlich verordneten Trinkwasseruntersuchungen im Zusammenhang mit dem Einsatz externer Probenehmer sei zu befürchten. Die fachgerechte Probenahme ist ein wesentlicher Bereich und die Voraussetzung für die qualitätsgerechte Trinkwasserüberwachung. Ohne berufliche Voraussetzungen könne sich in Deutschland gegenwärtig jeder in einer eintägigen Veranstaltung zum Probenehmer ausbilden lassen. Dabei sind die Inhalte der Schulungen zwar vorgegeben, die Kompetenz der Schulungsanbieter, die letztlich auch die Qualifikation prüfen und bescheinigen, wird jedoch weder definiert noch überwacht. Die Regelungen des Gesetzes, vor allem aber der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) als Kompetenzfeststellungsbehörde seien hier gegenwärtig nicht ausreichend, um die Qualität im Sinne des Verbraucherschutzes sicherzustellen, so der VUP, dem der weitaus überwiegende Teil der in Deutschland niedergelassenen unabhängigen Trinkwasseruntersuchungsstellen angehören. Besonders gravierend werde dieses Problem, da sich gegenwärtig Unternehmen auf dem Markt positionieren, die als Kunden der Betreiber von Versorgungsanlagen Probenehmer selbst ausbilden ohne über ein eigenes fachkompetentes Labor zu verfügen und dann einen Handel mit Trinkwasserproben betreiben. Hier stellt der Verband die Unabhängigkeit der Analysenhändler und deren Probenehmer in Frage. Der Verband stellt sich nicht gegen die Existenz derartiger Unternehmungen, erwartet jedoch, dass diese wie jedes zugelassene Labor auch, für die Probenahme amtlich akkreditiert sein müssen oder dass deren Probenehmer mit nachweislich ausreichender Qualifikation als Mitarbeiter in das Qualitätssicherungssystem des analysierenden akkreditierten Labors einzubinden sind. Quelle: http://www.analytik-news.de
3 Liter im Rohr oder 400 Liter im Speicher?
3 Liter im Rohr-System ???
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Die Verpflichtung zur Überprüfung auf Legionellen trifft alle Hausbesitzer, die einen Boiler zur zentralen Warmwasserbereitung mit mehr als 400 Litern Speicherinhalt betreiben. Bei weniger als 400 Litern ist der Hausbesitzer aber noch längst nicht von der Prüfpflicht befreit, denn es gilt auch noch zusätzlich eine 3 Liter Regel: Wer 3 Liter oder mehr im Rohrsystem (Warmwasserrohrsystem)hat muss das ganze System ebenfalls prüfen lassen. Er gilt dann mit dem System auch als Grossanlage, die dem Gesundheitsamt gemeldet werden muss !
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Das Gesundheitsamt ist von der Existenz der Anlage zu informieren.
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Die Beprobung hat wie folgt zu erfolgen:
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Probe 1: Eine Probe ist an der Stelle zu entnehmen, wo das erhitzte Wasser aus dem Speicher ausstritt. (Vorlauf) Hier ist, falls noch nicht vorhanden, extra zu diesem Zweck eine Entnahmehahn einzubauen.
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Probe 2: Eine Probe ist an der Stelle zu entnehmen, wo das Wasser wieder in den Speicher eintritt. (Rücklauf).Hier ist, falls noch nicht vorhanden, extra zu diesem Zweck eine Entnahmehahn einzubauen.
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Probe 3: Probeentnahme am Ende der Steigleitungen, z.B. am Warmwasserentnahmehahn im Dachgeschoss. (Je vorhandenem Steigestrang ist 1 Probe zu ziehen.)
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Probe 4: Probeentnahme am Ende eines Seitenstrangs, z.B. im Hotel im letzten Zimmer eines Flures
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Je nach Gebäudeart und je nach vorhandener Warmwasserverteilungstechnik müssen also mehrere Proben gezogen und untersucht werden.
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Bei Untersuchngskosten von 50 EURO je Probe kommen die entsprechenden Gesamtsummen zusammen.
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Die Untersuchungsergebnisse müssen immer an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben werden.
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Für den Fall, daß Legionellen befundet wurden sind Sanierungsmassnahmen für das Warmwasseraufbereitungssystem zwingend erforderlich.
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